Das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG2) von Justizministerin Lambrecht und Familienministerin Giffey-lange hat es als Entwurf vor sich hin geschimmelt und jetzt wird es kommen und damit die Quote für Frauen in deutschen Chefetagen.
Künftig muss in den Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mindestens eine Frau sitzen. Dies tritt laut Frauenministerium auf 70 Unternehmen zu, von denen knapp 30 noch keine Frau im Vorstand haben. Nach Zahlen der Allbright-Stiftung in einer jüngst publizierten Studie liegt der Frauenanteil in den Vorständen der DAX-30 Unternehmen bei 12,8 Prozent. Sieht man sich die 160 größten an der Frankfurter Börse notierten Firmen an, liegt die Quote sogar nur bei 10 Prozent. Die Zahlen für Unternehmen in Familienbesitz führten bei der Allbright-Stiftung zum Slogan: „Traditionsbewusst, aber frauenarm“, denn wir sprechen über eine Quote von nur fünf Prozent Frauen. Demgegenüber sitzen in 47 Prozent der Top-Firmen in den USA Frauen im Vorstand. Zwei Frauen im Vorstand weisen in Deutschland 13 Prozent der 30 größten Unternehmen aus, in den USA sind es 97 Prozent und in Frankreich 87.
Aber worüber sprechen wir eigentlich, wenn wir dies diskutieren? Sind wir auf dem richtigen Weg? Das große Ziel muss die Repräsentanz von Vielfalt in den Unternehmen sein, weder das Geschlecht noch das Alter noch die Herkunft oder die soziale Prägung dürfen ausschlaggebend für die Besetzung von Führungspositionen sein. Es soll vor allem um Können, Leistung, Persönlichkeit, Talent und Erfahrung gehen und gelebte Chancengleichheit. Soweit die Theorie, die ja durch das Grundgesetz und das Gleichheitsgebot unterstützt und eingefordert wird. Die oben genannten Zahlen belegen leider, dass gutes Zureden an die Adresse der Wirtschaft keine Veränderung bewirkt. Auch die seit 2016 schon eingeführte Quote von 30 Prozent für den Frauenanteil in Aufsichtsräten hat keinen Einfluss gehabt auf eine andere Besetzungsstruktur in den Führungsgremien der Wirtschaft. Insofern ist das FüPoG2 die zwangsläufige Konsequenz zur Umsetzung von Chancengleichheit.
Immer mehr Frauen sind besser ausgebildet als Männer, man schaue sich nur die Abschlussnoten an den Universitäten an und die Anzahl der Promotionen von Frauen. Sie können und sie wollen mehr Verantwortung übernehmen. Es fehlt zwar jeglicher Beweis dafür, dass mehr Frauen in Führungsverantwortung Unternehmen erfolgreicher machen, aber ist dies ja kein Gegenargument für eine wirksame Gleichberechtigung. Es geht schlichtweg um die Herstellung von Chancengleichheit als gelebte Normalität.
Rudolf Kast, Freiburg 6.12.2020